Was tun im Trauerfall
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verstirbt, so wird die dortige Verwaltung den Arzt informieren.
Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis oder andere Papiere zur Identifizierung des Verstorbenen.
Anschließend sollten Sie uns über den Tod informieren. Machen Sie einen Gesprächstermin oder in dringenden Fällen ein Termin für die Überführung aus.
Sie erreichen uns bei einem Sterbefall telefonisch rund um die Uhr an jedem Wochentag. Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause – zu jeder gewünschten Zeit.
Wir beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Wir bieten Ihnen
- Terminabsprache mit dem Pfarrer und dem Friedhofsamt
- Beschaffung von fehlenden Urkunden und Besorgung der Sterbeurkunden
- Gestaltung von Traueranzeigen und Drucksachen
- Sargauflage, Kränze und anderen Blumenschmuck
- Musikalische Umrahmung und individuelle Gestaltung der Trauerfeier
- Abmeldung bei Kranken/Pflegekasse, Renten, Pensionen etc.
- Rentenansprüche und Versicherungsleistungen beantragen und vieles mehr
Unsere Adresse
Bestattungshaus Heck
Röntgenstraße 5a
63486 Bruchköbel
Tel.: 0 61 81 / 7 94 37
Fax: 0 61 81 / 7 91 87
Mobil: 0 17 1 / 2 04 18 27
info@bestattung-heck.de
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